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Barrierefreie Website: Was das BFSG verlangt

Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Für viele Websites ist Barrierefreiheit damit keine freiwillige Kür mehr, sondern eine Anforderung mit Rechtsgrundlage. Wir ordnen ein, wen es betrifft, was technisch dahintersteckt und womit Sie anfangen können.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt eine europäische Richtlinie in deutsches Recht um, den European Accessibility Act. Anders als die Vorschriften für öffentliche Stellen, die es schon länger gibt, richtet es sich an die Privatwirtschaft. Nach einer mehrjährigen Übergangszeit gilt es seit dem 28. Juni 2025.

Wen es betrifft – und wen nicht

Erfasst sind Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, die sich an Verbraucher richten. Der typische Fall ist der Onlineshop, aber auch eine Buchungsstrecke oder ein Bereich, über den ein Vertrag mit Privatkunden zustande kommt. Entscheidend ist also weniger, wie Ihre Seite aussieht, als was man auf ihr tun kann.

Zwei Abgrenzungen sind wichtig:

  • Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen ausgenommen: weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz beziehungsweise Jahresbilanzsumme.
  • Angebote, die sich ausschließlich an andere Unternehmen richten, fallen nicht darunter – ebenso wenig rein private Seiten.

Wer knapp an einer dieser Grenzen liegt oder beides mischt – Firmenkunden und Privatkunden über dieselbe Seite –, sollte den eigenen Fall genauer prüfen lassen, statt sich auf eine Faustregel zu verlassen.

Was technisch dahintersteht

Das Gesetz selbst beschreibt keine Details für Websites. Es verweist auf die europäische Norm EN 301 549, und die wiederum greift auf die international gebräuchlichen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in Version 2.1, Stufe AA zurück. Das ist der Maßstab, an dem gemessen wird.

Praktisch laufen diese Anforderungen auf eine überschaubare Zahl von Punkten hinaus:

  • Die gesamte Seite muss sich mit der Tastatur bedienen lassen – ohne Mausersatz, ohne Sackgassen.
  • Wo der Fokus gerade steht, muss sichtbar sein. Ein wegretuschierter Fokusrahmen ist einer der häufigsten Fehler überhaupt.
  • Text braucht ausreichenden Kontrast zum Hintergrund; helles Grau auf Weiß fällt regelmäßig durch.
  • Bilder brauchen einen Alternativtext, der ihren Inhalt wiedergibt – rein dekorative Bilder dagegen ausdrücklich einen leeren.
  • Formularfelder brauchen eine verknüpfte Beschriftung. Ein Platzhaltertext im Feld genügt nicht, er verschwindet beim Tippen.
  • Überschriften müssen eine Gliederung abbilden und nicht nur eine Schriftgröße.
  • Information darf nicht allein über Farbe transportiert werden – „die roten Felder sind Pflicht“ hilft niemandem, der Rot nicht unterscheidet.
  • Fehlermeldungen müssen im Text stehen und benennen, was zu tun ist.
// aus unserer Webentwicklung
Barrierefreiheit gehört in die Umsetzung

Bei neuen Seiten und Relaunches bauen wir die Punkte von oben von Anfang an ein: Tastaturbedienung, ausreichende Kontraste, saubere Formularbeschriftungen und eine Überschriftengliederung, die trägt. Nachträglich ist das deutlich aufwendiger, als es gleich richtig zu machen — bei WordPress und Joomla ebenso wie bei individuell entwickelten Seiten.

Projekt besprechen

Was Sie in zehn Minuten selbst herausfinden

Für einen ersten Eindruck brauchen Sie kein Werkzeug. Legen Sie die Maus beiseite und bedienen Sie Ihre eigene Seite nur mit der Tabulator-Taste: Kommen Sie überall hin? Sehen Sie jederzeit, wo Sie sind? Erreichen Sie das Kontaktformular und können es ausfüllen und absenden?

Vergrößern Sie anschließend die Schrift im Browser auf 200 Prozent. Bleibt der Text lesbar, oder überlagern sich Elemente und verschwinden Inhalte? Beide Prüfungen dauern zusammen keine Viertelstunde und decken erfahrungsgemäß schon einen guten Teil der Probleme auf.

Barrierefreiheit ist mehr als eine Pflicht

Der Nutzen bleibt nicht bei denen, für die die Regeln gemacht wurden. Eine Seite, die sich mit der Tastatur bedienen lässt, ordentliche Überschriften hat und verständliche Fehlermeldungen zeigt, ist für alle einfacher zu benutzen – und für Suchmaschinen besser zu erfassen. Wir empfehlen das deshalb auch Kunden, die gar nicht unter das Gesetz fallen.

Im Zweifel fachkundig prüfen lassen

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine rechtliche Beratung. Ob und in welchem Umfang das BFSG für Ihr Angebot gilt, hängt von Ihrem konkreten Geschäftsmodell ab. Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie das von einer auf IT-Recht spezialisierten Stelle klären – die technische Umsetzung übernehmen wir dann gern.

Quellen:

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