Achtung Abmahnung

Achtung Abmahnung: Fehlender Datenschutz auf Webseiten

Achtung "Abmahnung"! Ab sofort kann eine fehlender Datenschutz auf Webseiten abgemahnt werden.
Seit dem 24.02.2016 ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, das eigentlich helfen soll, Datenschutzverstöße im Netz besser und schneller verfolgen zu können, um Verbraucher vor unseriösen Unternehmen zu schützen.
Jedoch bedeutet es auch, dass so gut wie jeder Webseitenbetreiber ohne eine korrekte Datenschutzerklärung ab sofort abgemahnt werden kann.

Worum geht es in diesem neuen Gesetz?

Das „Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts“ soll den Verbraucherschutz im Netz verbessern und ein effektives Mittel liefern, um gegen unseriöse Unternehmen vorzugehen.
Ab sofort können Verbraucherschutz- und Wettbewerbsverbände Verstöße im Bereich Datenschutz abmahnen.

Wer ist von den Neuregelungen betroffen?

Jeder Webseitenbetreiber, nicht nur Unternehmen und Online-Shop-Betreiber, muss nun mit Abmahnungen rechnen, wenn er keine oder nur eine unvollständige Datenschutzerklärung auf seiner Webseite eingebunden hat.

Was bedeutet „personenbezogene Daten“?

  • Nutzerdaten – sind Daten, bei denen jedem klar ist, dass es sich um personenbezogene Daten handelt
  • Name, Vorname
  • Adressdaten oder Kontaktdaten
  • E-Mail
  • Telefonnummern
  • Facebook, Google Analytics, IP-Adressen

Auch Daten, die bei Facebook durch den Like-Button oder Google Analytics übertragen werden und auch IP-Adressen der Seitenbesucher, die in Server-Logs gespeichert werden sind „personenbezogene Daten“

  • Datenverarbeitung und Datenweitergaben

Es muss in einer Datenschutzerklärung aber nicht nur darüber aufklären, um welche Daten es geht, sondern auch, was damit geschieht

  • Werden die Daten an Banken oder DHL weitergegeben?
  • Was ist mit den Daten aus Anfrageformularen?
  • Was passiert mit den Nutzerdaten, die für eine Bonitätsprüfung weiter gegeben werden?
  • An wen werden Daten bei Gewinnspielen oder Werbung weiter gegeben?

Was müssen Seitenbetreiber tun um Abmahnung zu verhindern?

Jeder Seitenbetreiber, der personenbezogene Daten auf seiner Seite verarbeitet muss ab sofort über eine korrekte und aktuelle Datenschutzerklärung verfügen, welche die oben genannten Punkt abdeckt, ansonsten drohen Abmahnungen.

 

Umgeschrieben von unseren tollen Praktikanten Annika und Tim

© http://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/10066-abmahnung-datenschutzerklaerung-auf-webseiten.html

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