Urheber Pixelio

Urheber muss nicht im Bild vermerkt werden - Pixelio

Was ist richtig und was ist falsch?

Hier ist eine kurze Zusammenfassung eines Artikels von dem Blog e-Recht24.de. Auch wir haben schon öfters von den Vorkommnissen gelesen, dass unter falscher Verwendung der Bilder von Pixelio, der Nutzer vor Gericht vom Fotografen angeklagt wurde. Dieser Artikel klärt die Situation in drei einfachen Schritten auf. 

Das Problem:

Das Urteil zur Kennzeichnung des Urhebers auf Bildern sah vor, dass der Urheber möglichst auf dem Bild selbst und nicht am Ende eines Artikels erwähnt wird. Aber es war auch nicht erlaubt das Bild zu verändern.

Dadurch sahen sich alle Nutzer von Pixelio gezwungen, sämtliche Bilder des Dienstes auf ihren Webseiten zu bearbeiten oder zu löschen. 

 

Jetzt:

Nun hat das Oberlandesgericht diese Entscheidung kritisiert. Es sei nicht zumutbar, dass die Nutzer nach eigenem Ermessen die Bilder per Bildbearbeitung kennzeichnen müssten.

 

Fazit:

Man kann die kostenlosen Bilder von Pixelio benutzen – vorausgesetzt, der Urheber wird unmittelbar unterhalb des Bildes erwähnt. Pixelio hat daraufhin ihre AGBs überarbeitet und in diesem Punkt verständlicher gemacht.

Bild: Alexander Klaus  / pixelio.de
Copyright: http://www.e-recht24.de/news/urheberrecht/8044-pixelio-urteil-urheber-muss-nicht-im-bild-vermerkt-werden.html

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